Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hanse Recycling GmbH

§1 Allgemeines, Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil unserer sämtlichen Angebote und Verträge über den Ankauf von Kabelabfällen und Kabelresten zur Beseitigung oder zur Verwertung, und zwar auch in laufenden oder künftigen Geschäftsbeziehungen.

(2) Abweichende Vereinbarungen, insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner, sowie Nebenabreden bedürfen, um Vertragsbestandteil zu werden, unserer ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung.

(3) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Vertragspartner (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

§2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der konkreten Kabel- und Metallsorten zum Ankauf sowie die angegebenen Preise stellen noch kein Angebot dar. Dem Vertragspartner wird auf Anfrage der tagesaktuelle Preis mittgeteilt bzw. übermittelt und ein individuelles Angebot unterbreitet, dass der Vertragspartner bestätigen muss. Durch Anlieferung, Bereitstellung zur Abholung oder Übersendung per Post nimmt der Vertragspartner das jeweilige Angebot an und es kommt ein verbindliches Rechtsgeschäft zwischen dem Vertragspartner und der Hanse Recycling GmbH zustande.

(2) Alternativ kann der Vertragspartner uns ein telefonisches Angebot über Kabelabfälle und Kabelreste unterbreiten, welches zum verbindlichen Rechtsgeschäft wird, nachdem wir das Angebot ausdrücklich annehmen.

§3 Rechte Dritter

Der Vertragspartner bestätigt rechtmäßiger Eigentümer der Ware zu sein oder berechtigt ist das Material zu verkaufen und Hanse Recycling das Eigentum daran zu verschaffen. Weiterhin versichert der Vertragspartner, dass er volljährig und geschäftsfähig ist und verpflichtet sich auf Nachfrage einen amtlichen Lichtbildausweis zu übermitteln.

§4 Abfallrechtliche Verantwortung / Beschaffenheit der Ware

(1) Mit der tatsächlichen Übernahme der Kabelabfälle und Kabelreste durch uns gehen Gefahr und Haftung auf uns über, soweit die Ist-Beschaffenheit der Abfälle den vertraglichen Vereinbarungen bzw. den Angaben in der verantwortlichen Erklärung des Vertragspartners entspricht. Die von uns übernommenen Vertragspflichten entbinden den Vertragspartner nicht von seiner rechtlichen Verantwortung für die Beschaffenheit der zu entsorgenden Abfälle. Der Vertragspartner ist für die richtige Deklaration der anfallenden Abfälle allein verantwortlich. Dies gilt auch im Fall unserer Bevollmächtigung zur Vertretung gegenüber Behörden, Beliehenen und sonstigen Dritten. Soweit wir den Vertragspartner bei der Erstellung der verantwortlichen Erklärung beraten, handelt es sich um eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung, die den Vertragspartner nicht von seiner Verantwortung freistellt. Wir sind berechtigt, die Annahme von Abfällen zu verweigern, die in ihrer Beschaffenheit vom Inhalt der vertraglichen Vereinbarung oder der verantwortlichen Erklärung abweichen, oder solche Stoffe einer ordnungsgemäßen Beseitigung oder Verwertung zuzuführen und dem Vertragspartner etwaige Mehrkosten zu berechnen.

(2) Die vom Vertragspartner zu liefernden Kabelabfälle und Kabelreste müssen frei sein von:

  • für die Verhüttung schädlichen Bestandteilen
  • starken Verschmutzungen und Fremdkörpern
  • radioaktivem Material
  • Explosionsstoffen und Sprengkörpern
  • umwelt-, wasser- und gesundheitsgefährdenden Stoffen

Es darf keine Vermischung verschiedener Warensorten vorgenommen werden. Die Mindestannahmemenge beträgt 1 kg je Sorte, kleinere Mengen können nicht übernommen werden.

§5 Lieferung

(1) Die Lieferung der angekauften Kabelabfälle und Kabelreste erfolgt je nach vertraglicher Vereinbarung durch den Vertragspartner per persönlicher Anlieferung nach Terminabsprache innerhalb der Öffnungszeiten, per Abholung durch uns oder per Postversand.

(2) Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Ware innerhalb von 5 Werktagen nach Vertragsabschluss abzuschicken, anzuliefern oder durch uns abholen zu lassen. Werden verschiedene Metallsorten in einem Paket verschickt, muss sichergestellt sein (z.B. durch Separierung in Tüten oder Einzelkartons), dass sich diese nach der Öffnung des Paketes einfach wieder trennen lassen. Für den Versand muss unbedingt eine geeignete und stabile, dem jeweiligen Material entsprechende Verpackung gewählt werden.

§6 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Bei den auf unserer Internetseite veröffentlichten Ankaufspreisen handelt es sich um Nettopreise. Preise sind nicht garantiert und sind abhängig von den aktuellen Tagespreisen der Rohstoffe. Endgültiger Preise variiert auch nach Liefermenge, Reinheit und Kabelqualität.

Die Preise werden tagesaktuell ermittelt. Der Vertragspartner erhält auf Anfrage ein Angebot mit dem tagesaktuellen Preis, dass er annehmen oder ablehnen kann. Ankaufspreise bei Anlieferung auf dem Platz oder Abholung beim Kunden können hiervon abweichen. Im Falle der Abholung durch uns unterbreiten wir dem Vertragspartner ein individuelles Angebot über die Transportkosten. Im Falle des Postversands stellen wir dem Vertragspartner eine entsprechende Versandmarke zur Verfügung. Die Kosten für den Postversand hat der Vertragspartner zu tragen, bei Bereitstellung einer Paketmarke werden die entsprechenden Gebühren vom Ankaufspreis abgezogen.

(2) Der jeweilige ausgewiesene tagesaktuelle Ankaufspreis unterliegt den Marktschwankungen und ist an den tagesaktuellen Rohstoffwert angepasst. Maßgeblich ist der Preis im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

(3) Wenn die eingesendeten Waren nicht der vom Vertragspartner angegebenen Materialsorte entsprechen oder die Metalle unsortiert eingesendet werden, werden wir mit dem Vertragspartner in Kontakt treten und klären, ob die Ware auf Kosten des Vertragspartners an diesen zurückgesendet, der Ankaufspreis ganz oder teilweise gemindert, die Ware ganz oder teilweise angekauft oder entsorgt wird.

(4) Bei Vertragsschluss über den Ankauf von Kabelabfällen und Kabelresten kann der Vertragspartner zwischen Zahlung per Banküberweisung oder Gutschrift via PayPal wählen. Kontoinhaber bzw. Inhaber des PayPal Kontos müssen mit dem Vertragspartner (Absender der Ware) identisch sein. Die bei der Zahlung via PayPal anfallenden weiteren Gebühren sind vom Vertragspartner zu tragen. Die Zahlung für die durch uns angekauften Waren erfolgt innerhalb von zwei Werktagen (Samstag, Sonntag und Feiertage ausgenommen) nach Erhalt der Ware.

§7 Mängelgewährleistung / Haftung

(1) Unsere Rechte bzw. die Rechte des Vertragspartners wegen Mängeln an den angekauften bzw. verkauften Waren richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

(2) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Vertragspartner Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, falls wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

§8 Schlussbestimmungen

(1) Vertragssprache ist Deutsch.

(2) Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Vertragspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

(3) Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten nach unserer Wahl Potsdam oder der Geschäftssitz des Vertragspartners, für Klagen des Vertragspartners ist Gerichtsstand Potsdam. Entsprechendes gilt, wenn der Vertragspartner Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

(4) Sollte eine Bestimmung in diesen AGB oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Im Falle einer unwirksamen Bestimmung gilt diejenige Regelung, welche dem Willen der Parteien und dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages am Nächsten kommt.

§9 Informationen gegenüber Verbrauchern: Verbraucherstreitbeilegung

Die EU-Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.